Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mietdauer Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Leihobjekte an den Mieter und endet mit der vollständigen Rückgabe an den Verleiher. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verleihers.Wird das Leihobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, gilt die Mietdauer automatisch als verlängert.
In diesem Fall ist der Verleiher berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Tag eine zusätzliche Tagesmiete in Höhe des vereinbarten Tagessatzes zu berechnen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Verleihers bleiben hiervon unberührt.
Mietpreis und Zahlungsbedingungen Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mietpreise laut Preisliste des Verleihers. Der gesamte Mietbetrag ist vor Übergabe der Leihobjekte zu entrichten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Verleiher ist berechtigt, vom Mieter eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Höhe legt der Verleiher nach eigenem Ermessen fest. Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit für geringfügige Schäden, mangelhafte Reinigung oder kleinere Fehlteile. Bei weitergehenden Schäden, Verlust oder erheblicher Beschädigung der Leihobjekte ist der Verleiher berechtigt, zusätzlich zum Einbehalt der Kaution den vollständigen Schadensbetrag dem Mieter in Rechnung zu stellen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Leihobjekte erstattet.
Übergabe und Rückgabe Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll, dass er die Leihobjekte in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Die Rückgabe hat vollständig, gereinigt und im gleichen Zustand zu erfolgen, wie bei der Übergabe. Fehlende, verschmutzte oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter nach Aufwand bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Der Verleiher ist berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, bis eventuelle Ansprüche (z. B. Schadensersatz, Reinigungskosten) abschließend geklärt sind.
Sorgfaltspflicht und Nutzung Der Mieter verpflichtet sich, die Leihobjekte sorgfältig, sachgemäß und ausschließlich zu dem vorgesehenen Zweck zu verwenden. Jegliche Weitergabe, Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Verleihers untersagt. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder Verschmutzungen, die während der Mietzeit entstehen – unabhängig vom Verschulden. Reparaturen dürfen nur durch den Verleiher oder von ihm beauftragte Fachkräfte durchgeführt werden.
Haftung und Versicherung Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Leihobjekte ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe. Bei Diebstahl, Verlust oder Zerstörung haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Eine Haftungsfreistellung durch den Verleiher erfolgt nicht. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Haftpflicht, Diebstahl, Transportversicherung) selbst zu sorgen hat.
Rücktritt und Stornierung Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich nicht kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis acht (8) Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden 50 % des vereinbarten Mietpreises als Stornogebühr berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von acht (8) Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtabholung / Nichtinanspruchnahme wird der volle Mietpreis (100 %) fällig. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Verleiher. Bereits geleistete Zahlungen oder Kautionen können mit den Stornogebühren verrechnet werden.
Schadensmeldung und Ersatz Schäden, Mängel oder Verluste sind dem Verleiher unverzüglich zu melden. Der Mieter darf defekte Gegenstände nicht eigenmächtig reparieren oder verändern. Der Verleiher entscheidet über Reparatur, Ersatz oder Wertausgleich.
Haftbegrenzung des Verleihers Der Verleiher haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Nutzung der Leihobjekte erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.
Nichtverfügbarkeit / Höhere Gewalt Sollte der Verleiher aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat – insbesondere durch Beschädigung, Verlust oder verspätete Rückgabe eines Leihobjekts durch einen vorherigen Mieter – nicht in der Lage sein, das vereinbarte Leihobjekt bereitzustellen, wird der Mieter umgehend informiert. In diesem Fall erhält der Mieter 100 % der bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz, Ersatzlieferung oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
Kostenübersicht bei Beschädigung oder mangelhafter Rückgabe Für die nachfolgenden Leihobjekte gelten pauschale Kosten bei mangelhafter Reinigung, Beschädigung oder Verlust. Diese Pauschalen fallen zusätzlich zur vereinbarten Miete an.
Für Hüpfburgen wird bei mangelhafter Reinigung eine Pauschale von 75 € berechnet. Bei kleinen Defekten oder rein optischen Schäden (z. B. ein kleiner Riss) fallen 115 € an. Ein mechanischer oder größerer Defekt, etwa eine beschädigte Aufblasmaschine infolge falscher Bedienung, wird mit 150 € berechnet. Bei Verlust oder Totalschaden beträgt die Ersatzpauschale 1.950 €.
Für Kiddie Rides wird bei mangelhafter Reinigung eine Pauschale von 35 € erhoben. Kleine optische Schäden werden mit 150 € berechnet, mechanische oder größere Defekte mit 425 €. Der Verlust oder Totalschaden wird mit 3.250 € berechnet.
Für die Candy Bar fällt bei unzureichender Reinigung eine Pauschale von 45 € an. Kleine optische Schäden werden mit 175 € berechnet. Bei Verlust oder Totalschaden beträgt die Pauschale 1.575 €. Für größere mechanische Schäden ist keine Pauschale vorgesehen; diese werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Für die LOVE-Buchstaben beträgt die Pauschale für mangelhafte Reinigung 45 €, für kleine optische Schäden 150 €. Bei Verlust oder Totalschaden wird ein Betrag von 1.250 € fällig. Auch hier werden größere mechanische Schäden individuell und nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Objekts, ist der volle Ersatzwert zu leisten. Der Verleiher behält sich weiterhin das Recht vor, nachweisbare Folgekosten, beispielsweise aufgrund von Ausfallzeiten oder Reparaturverzögerungen, geltend zu machen.